Hallux rigidus

Steife Großzehe, Großzehengrundgelenkarthrose

Im Gegensatz zum Hallux valgus handelt es sich beim Hallux rigidus um eine Arthrose, also einen Verschleiß des Großzehengrundgelenkes. Dieser führt zu schmerzhaften Einschränkungen der Beweglichkeit, die sich bis hin zu einer weitgehenden Versteifung des Gelenks entwickeln können.

Ursache dieser Erkrankung können vorausgegangene Knorpelverletzungen, ein Hallux valgus und die daraus resultierende Fehlstellung des Gelenks oder eine angeborene mangelhafte Knorpelqualität sein.

Klinisch und radiologisch/röntgenologisch wird der Hallux rigidus in drei Stadien eingeteilt.

In seinem Frühstadium können eine konservative Arthrosetherapie mit speziellen Schuheinlagen und -zurichtungen sowie die Injizierung von hyaluronsäurehaltigen Substanzen und Wachstumsfaktoren aus thrombozytenangereichertem Blutplasma (ACP = Autologes Conditioniertes Plasma, PRP = Platelet Rich Plasma) nachhaltig Linderung bringen.

Bei Versagen der konservativen Therapie oder in einem fortgeschrittenen Arthrosestadium kommen stadiengerecht unterschiedliche operative Verfahren zum Einsatz.

Cheilektomie

Im frühen und mittleren Stadium wird die Beweglichkeit des Großzehengrundgelenkes wiederhergestellt, indem die bewegungsbehindernden knöchernen Strukturen an den gelenkbildenden Knochenflächen großzügig abgetragen werden. Hierdurch wird zugleich der Gelenkspalt wieder erweitert, wodurch das schmerzhafte Aneinanderreiben der Knochen verringert wird.

Hallux rigidus Arthrodese des Großzehengrundgelenkes

Im fortgeschrittenen Stadium des Hallux rigidus ist bei jungen und/oder sehr aktiven Patienten die Versteifung des Großzehengrundgelenks angezeigt. Dabei wird werden Gelenkknorpel entfernt und die anliegenden Teile von Mittelfußknochen und Zehengrundglied in einer physiologischen Stellung der Großzehe durch Titanschrauben und/oder ein Titanplättchen so miteinander fixiert, dass eine knöcherne Durchbauung (Zusammenwachsen) entstehen kann.

Mit der Versteifung ist ein schmerzfreies Abrollen beim Gehen möglich, das Gangbild erscheint normal und Frauen ist das Tragen von Schuhen mit geringem Absatz problemlos möglich.

Das Verfahren entspricht auch in der heutigen Zeit dem „goldenen Standard“, da mögliche endoprothetische Lösungen mit Erhalt der Beweglichkeit des Großzehengrundgelenkes noch nicht ausgereift sind.

Resektionsarthroplastik des Großzehengrundgelenkes

In seltenen Fällen, in denen die knöcherne Fehlstellung von einer ausgeprägten Arthrose des Großzehengrundgelenkes begleitet wird, ist dessen Erhaltung bei älteren immobilen Patienten möglicherweise nicht mehr angezeigt. Es wird dann versucht, ein „Pseudogelenk“ zu formen. Dabei wird die körpernahe Basis des gelenkbildenden Großzehengrundgliedes entfernt, der frei werdende Raum wird mit Gewebe aus der Gelenkkapsel aufgefüllt. Die neu aufgebauten Strukturen werden mittels eines Drahtes fixiert, der bereits nach wenigen Wochen wieder entfernt werden kann.

Alle oben beschriebenen Eingriffe erfolgen wahlweise kurzstationär mit einem Aufenthalt von 2 Tagen in der PAN Klinik oder werden auch problemlos ambulant durchgeführt. Der Eingriff selbst ist schmerz- und risikoarm und führt in über 90 Prozent der Fälle zu einem kosmetisch und funktionell guten Ergebnis. Nach der Operation trägt der Patient einen Vorfußentlastungsschuh, mit dem die Belastung des operierten Fußes sofort möglich ist.

Kleinzehendeformitäten

Eine Verformung der Kleinzehen (Hammerzehe, Krallenzehe, Mallet-Zehe etc.) kann Folge einer Veranlagung, einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Fehlbelastung (z. B. durch ungeeignetes Schuhwerk) sein. 
In Abhängigkeit von Ausmaß der Deformität und Dauer des Krankheitsgeschehens verursacht sie starke Schmerzen und erschwert ein beschwerdefreies Abrollen des Fußes beim Gehen.

Je nach Art und Schwere der Deformation der Kleinzehen kommen unterschiedliche Operationsmethoden zur Anwendung.

Weichteilprozeduren

So lange das betroffene Kleinzehengelenk eine ausreichend gute Beweglichkeit aufweist, können sogenannte „Weichteileingriffe“ ohne Bearbeitung der Gelenkknochen angezeigt sein. Dabei handelt es sich zumeist um die operative Ablösung, Verlängerung oder die Verlagerung einer Sehne (z. B. „FDL-Transfer“).

Resektionsarthroplastik

In Fällen, in denen die Erhaltung des Gelenkes nicht mehr angezeigt ist, kann das geschädigte Gelenk teilentfernt werden. Dabei wird von einem der gelenkbildenden Knochen etwas Knochensubstanz abgetragen und ein weichteilgefülltes „Pseudogelenk“ geschaffen.

Arthrodese (Versteifung, Stabilisierung)

Wenn es bereits zu einer schmerzhaften Zerstörung des Zehengelenkes gekommen ist, kann eine operative Stabilisierung die Fehlstellung optimal beheben. Unter Einbringung eines kleinen Spezialimplantates („PipTree“) wachsen die zuvor knorpelbefreiten aufeinandergeschobenen Gelenkflächen in einer anatomisch physiologischen Stellung zusammen. Das Titanimplantat muss nach der Ausheilung nicht entfernt werden.
Die Versteifung eines Zehengelenkes stellt keine nennenswerte Beeinträchtigung beim Gehen oder Laufen dar. Sie führt aber in der Regel zur Schmerzfreiheit, hebt die Fehlstellung kosmetisch auf und stellt die Stabilität des Gelenks wieder her.

Auch bei den oben beschriebenen Eingriffen trägt der Patient nach der Operation einen Vorfußentlastungsschuh, mit dem die Belastung des operierten Fußes sofort möglich ist.

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